SchadensAlarm

SchadensAlarm ist die Plattform für Ihr Bürgeranliegen an die Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung. Hierüber können verschiedene Schäden oder Verunreinigungen an öffentlichen Einrichtungen weltweit gemeldet werden.

Schäden oder Verunreinigungen können z. B. sein:

    SchadensAlarm-Eingabe

  • Schlaglöcher oder Risse
  • Huckel oder Wurzeln in Rad- und Fußwegen
  • Müll und Glasscherben
  • versperrte Wanderwege
  • fehlende Beschilderungen
  • Wildwuchs und Totholz in Grünanlagen
  • defekte Spielgeräte auf Spielplätzen
  • defekte Beleuchtung
  • fehlende runde Kanaldeckel
  • defekte Ampeln
  • kaputte Parkscheinautomaten oder Bushaltestellen
  • beschädigte, defekte oder zugewucherte Verkehrs- bzw. Straßenschilder
  • verstopfte Gullys/Sinkkästen/Kanäle/Entwässerungsgräben

Für die Schadensmeldung benötigen Sie einen Webbrowser, der GPS-Daten verarbeiten kann (z. B. Google Chrome) und Ihre Freigabe. Durch die Verknüpfung Ihrer Meldung mit Ihren GPS-Daten kann der Schaden punktgenau lokalisiert werden. Gerne fügen Sie noch ein Foto des Mangels hinzu. Dieses wird zu ihrer Meldung öffentlich sichtbar: Fotos dürfen ausschließlich den jeweiligen Schaden bzw. den Ort der Verunreinigung enthalten. Personen, KFZ-Kennzeichen oder auch Einblicke in die Privatsphäre (z.B. Wohnungen, Privatgärten) dürfen nicht zu sehen sein.

Die Meldung eines Schadens ist für die Meldende bzw. den Meldenden kostenlos und anonym. Es werden keine personenbezogenen Daten erhoben. Für die Meldung wird ein Internetzugang benötigt.

Hier können Sie einen

Bitte beachten Sie:

  • Benutzen Sie dieses System niemals, um Notfälle zu melden.
    Verwenden Sie hierzu die Telefonnummern von Polizei (110), Feuerwehr und Rettungsdienst (112).
  • MangelAlarm-Auswertung

  • Vermeiden Sie mehrfache Meldungen desselben Mangels: Anhand der Karte sehen Sie, ob der Mangel bereits gemeldet wurde. Sie können den Bearbeitungsstatus aller Anliegen jederzeit transparent auf der in Ihrem Webbrowser einsehen.
  • Mängel, die den Status „repariert“ bekommen haben, werden nach Erledigung durch die Kommune gelöscht, damit die Karte übersichtlich bleibt.
  • Die Bearbeitung Ihres Anliegens durch die jeweiligen Städte und Gemeinden erfolgt ausschließlich auf freiwilliger Basis.

Bitte beachten Sie auch unsere Hinweise zum Datenschutz.