Ich möchte mein aktuelles CGM-System durch ein anderes ersetzen (Patientenwahlrecht).
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bisherige Firma:
neue Firma:
gewünschtes neues System:
Gründe für Systemwechsel:
- sonstiges
Meine gewünschte Pumpe hat eine Hilfsmittel-Nummer, wird aber abgelehnt, weil die Krankenversicherung keinen Vertrag mit dem Hersteller hat.
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Auch wenn Ihre Krankenversicherung noch keinen Vertrag mit dem Hersteller abgeschlossen hat, haben Sie Anspruch auf das
vom GKV-Spitzenverband gelistete Hilfsmittel. Ihre Krankenversicherung muss dann den vom Hersteller ausgewiesenen Preis ohne Rabatt zahlen.
Dabei ist es wichtig, dem MDK eine gute Begründung für das gewünschte System zu geben, da dieser um eine Einzelfallprüfung nach § 128 SGB V gebeten wird. Doch zunächst der Antrag auf Einzelfallprüfung nach § 128 SGB V:
abgelehnte Insulinpumpe in Verbindung mit dem CGM: