Ich möchte mein aktuelles CGM-System durch ein anderes ersetzen (Patientenwahlrecht).
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bisherige Firma:
neue Firma:
gewünschtes neues System:
Gründe für Systemwechsel:
- sonstiges
Meine gewünschte Pumpe hat eine Hilfsmittel-Nummer, wird aber abgelehnt, weil die Krankenversicherung keinen Vertrag mit dem Hersteller hat.
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Auch wenn Ihre Krankenversicherung noch keinen Vertrag mit dem Hersteller abgeschlossen hat, haben Sie Anspruch auf das
vom GKV-Spitzenverband gelistete Hilfsmittel. Ihre Krankenversicherung muss dann den vom Hersteller ausgewiesenen Preis ohne Rabatt zahlen.
Dabei ist es wichtig, dem MDK eine gute Begründung für das gewünschte System zu geben, da dieser um eine Einzelfallprüfung nach § 128 SGB V gebeten wird. Doch zunächst der Antrag auf Einzelfallprüfung nach § 128 SGB V:
abgelehnte Insulinpumpe in Verbindung mit dem CGM:
Besonderheiten des gewünschten Systems:
Mit dieser Insulinpumpe kann ich
Der Pflegegrad wurde zu gering eingeschätzt.
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Ihre Pflege-Versicherungs-Nummer:
Datum des Gutachtens:
zugewiesener Pflegegrad:
🛈
Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit 12,5 – 27 Pkt.
Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit 27 – 47,5 Pkt.
Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit 47,5 – 70 Pkt.
Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit 70 – 90 Pkt.
Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung 90 – 100 Pkt.